Gut zu wissen
Der Staat verdoppelt Ihre Spende
Nach dem System der „staatlichen Teilfinanzierung“ erhalten Parteien in Deutschland bis zu einer Obergrenze einen staatlichen Zuschuss zu den Spendeneinnahmen. Da wir unseren Anspruch noch nicht ausschöpfen, ist jeder an uns gespendete Euro einen weiteren Euro wert!
Sie können Ihre Spende von der Steuer absetzen
Die Hälfte des gespendeten Betrages (bis maximal 825 Euro bei einem Spendenbetrag von 1.650 Euro) wird Ihnen bei Angabe in der Steuererklärung direkt von der Einkommenssteuer erstattet. Weitere 1.650 Euro können Sie als Sonderausgabe in der Steuererklärung angeben. Bei zusammen veranlagten Ehepartnern verdoppeln sich diese Beträge.