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Seit Gründung der AfD ist Politik nicht mehr nur das, was die etablierten Parteien sagen, sondern auch Ausdruck mündiger, kritischer Bürger, die ihr Land lieben und selbstbestimmt in Frieden und Freiheit in einem Europa der Vaterländer leben wollen. Werden Sie Teil unserer Erfolgsgeschichte – es gibt viel zu tun!

Mitglied werden

Gestalten Sie gemeinsam mit uns die Zukunft unseres Landes und werden Sie Mitglied in der jüngsten in fast allen Parlamenten vertretenen Partei Deutschlands.

Fragen zum Aufnahmeprozess können Sie gern per E-Mail an kv-wittmund@afd-niedersachsen.de richten. Oder gehen Sie auf den Menüpunkt „Mitglied werden“.

Als Richtwert für Ihren Mitgliedsbeitrag wird 1 % des Nettoeinkommens empfohlen. Der Mindestmitgliedsbeitrag beträgt jährlich 120 Euro.

Bitte beachten Sie unsere Unvereinbarkeiterklärung.

Förderer werden

Als Förderer der Alternative für Deutschland bleiben Sie parteilos, verpflichten sich aber, mindestens den halben Mitgliedsbeitrag zu bezahlen.

Im Gegenzug erhalten Sie dieselben Informationen wie die Parteimitglieder und können als Gäste mit Rederecht (aber ohne Stimm- und Antragsrecht) zu Parteitagen zugelassen werden.

Fragen zum Aufnahmeprozess können Sie gern per E-Mail an kv-wittmund@afd-niedersachsen.de richten.

Spenden

Spenden können Sie uns per Überweisung zukommen lassen.

Spendenkonto
Kontoinhaber AfD Kreisverband Wittmund
IBAN DE89 2856 2297 0033 7021 00
Bank RVB Aurich
Verwendungszweck Spende

Gut zu wissen

Der Staat verdoppelt Ihre Spende

Nach dem System der „staatlichen Teilfinanzierung“ erhalten Parteien in Deutschland bis zu einer Obergrenze einen staatlichen Zuschuss zu den Spendeneinnahmen. Da wir unseren Anspruch noch nicht ausschöpfen, ist jeder an uns gespendete Euro einen weiteren Euro wert!

Sie können Ihre Spende von der Steuer absetzen

Die Hälfte des gespendeten Betrages (bis maximal 825 Euro bei einem Spendenbetrag von 1.650 Euro) wird Ihnen bei Angabe in der Steuererklärung direkt von der Einkommenssteuer erstattet. Weitere 1.650 Euro können Sie als Sonderausgabe in der Steuererklärung angeben. Bei zusammen veranlagten Ehepartnern verdoppeln sich diese Beträge.